[Geldern 28.09.09] In der heutigen Sitzung des Bau und Vergabeausschusses wurde beschlossen, dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)der Stadt Geldern zuzustimmen. Das ABK muß der oberen Wasserbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf alle sechs Jahre zur Überprüfung vorgelegt werden. Hierdurch stellt die Behörde sicher, dass die Kommune ihrer Unterhaltungspflicht nachkommt. Die Umfangreichen Unterlagen welche durch die Verwaltung vorbereitet wurden, stellten zahlreiche Maßnahmen im Stadtgebiet dar. Lediglich in den Ortschaften Walbeck, Lüllingen und Vernum sind keine Maßnahmen geplant, da hier eine Sanierung erst vor wenigen Jahren erfolgt war. Der Ausschuss empfahl dem Rat der Stadt Geldern daher einstimmig, das ABK so umzusetzen. Die FDP hatte bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass ein Sparen am falschen Ende letztendlich höhere Kosten verursacht. Aus Sicht der liberalen darf eine notwendige Sanierung nicht hintenanstehen, die kurzfristig Geld einspart, der nachfolgenden Generation jedoch Kosten und Probleme hinterlässt. Das Kanalnetz der Stadt Geldern ist nicht das neueste, weshalb auch in den nächsten Jahren umfassende Maßnahmen nötig sind.

[Geldern 26.03.2009] Zunächst sah es so aus, als erwartete die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses am vergangenen Mittwoch (24.03.09) eine unspektakuläre Sitzung – weit gefehlt. Der erste und eigentlich einzige entscheidungsrelevante Tagesordnungspunkt sah die Änderung der Vergabeordnung vor. Anlass ist das Konjunkunkturpakt II, das die Bundesregierung im Januar beschlossen hatte. Das milliardenschwere Programm, das einige Wirtschaftsbereiche gezielt fördern möchte – andere dagegen ignoriert – soll in den Kommunen so einfach und schnell wie möglich umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass die Vergabe von Aufträgen so unkompliziert wie möglich erfolgen soll. Die Handschrift der Liberalen in der Landesregierung ist unverkennbar, denn sie stellt den Kommunen frei, dass die Vergabestellen auf die Dauer von zwei Jahren (2009 und 2010) freihändig und beschränkt ausschreiben können. Dies sah die Verwaltung in der Vorlage quasi als Aufforderung, die Vergabeordnung (§ 3 Vergabearten) um Abs. 7 analog dem Runderlass der Landesregierung vom 3. Februar zu erweitern, wobei dieser sämtliche Vergabearten umfasst:
Leistungen nach der VOL können mit einem Auftragswert von bis zu 100.000 € netto wahlweise beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden; Leistungen nach der VOB können mit einem Auftragswert von bis zu 100.000 € freihändig vergeben, bis zu einem Auftragswert von 1.000.000,00 € (1. Mio.!) beschränkt ausgeschrieben werden, die Preise gelten jeweils netto, also 119.000 € bzw. 1.190.000,00 € in Wirklichkeit.

Zwei CDU-Vertreter, die komplette SPD (allerdings nur zum vorletzten Absatz der Beschlussvorlage), sowie der Vetreter der Bündnis Grünen hatten wieder einmal „Bauchschmerzen“, die FDP – vertreten durch Ulla Lemmens – nicht nur Bauch- sondern auch Kopfschmerzen. Die Kopfschmerzen waren in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes begründet:
„Für die freihändige Vergabe enthalten die VOB bzw. VOL kaum förmliche Verfahrensvorgaben, was sich in der Praxis oftmals als nachteilig darstellt. Fehlende Form- und Verfahrensvorgaben führen zu Unsicherheiten, eine Vergleichbarkeit der Angebote ist nicht immer gegeben, weil Leistungsverzeichnisse nicht vorgeschrieben sind. …. Gerade diese vorerwähnten Gründe werden dazu führen, dass der Erlass nach einer Umfrage lediglich etwa 55-60 % der Kommunen vollständig übernommen wird. Hinzuweisen ist auch auf den Aspekt der „Korruptionsprävention“. Die förmlichen Vergabeverfahren bieten insoweit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch feste Regelungen einen umfassenden Schutz. Dieser Schutz ist bei freihändigen Vergaben kaum noch vorhanden, zumal auch die Möglichkeit der „Nachverhandlungen“ gegeben ist und dies bei Aufträgen bis zu 100.000 € nicht unkritisch zu sehen ist. Hier müssten entsprechende begleitende Maßnahmen überlegt werden, z. B. Vier-Augen-Prinzip bei Nachverhandlungen, Submissionen auch bei freihändigen Vergaben, Angebotsvorlage nur in gekennzeichneten, verschlossenen Umschlägen u.ä.“
Zur Überraschung des Ausschusses erklärte Herr Kirking quasi als Sprecher der CDU-Fraktion, dass man sich am Vorabend in der Fraktionssitzung trotz zunächst kontroverser Auffassungen schließlich einstimmig darauf verständigt habe, der Vorlage zuzustimmen, und bat den Vorsitzenden, nunmehr die Abstimmung durchzuführen. Allerdings votierten lediglich drei Vertreter der CDU für die Beschlussvorlage. Eine von Herrn Kirking beantragte erneute Abstimmung erbrachte das gleiche Ergebnis - bei Ablehnung durch die übrigen Ausschussmitglieder! Daraufhin erbat Herr Kirking eine Sitzungsunterbrechung, in der bei teils hitziger Diskussion inerhalb der CDU und Vermittlung von Herrn Spolders vom Rechnungsprüfungsamt um eine Modifikation gerungen wurde. Nach abschließender Abstimmung mit der SPD wurde sodann gegen die Stimme der FDP - nach Ablauf von insgesamt einer Stunde! - wie fogt beschlossen:
Die Schwellenwerte werden von 100.000 € auf 75.000 € für freihändige Vergaben sowie von 1.000.000 € auf 150.000 € für beschränkte Ausschreibungen reduziert. Für Tiefbauarbeiten soll entsprechend der Vergabeordnung der Schwellenwert von 300.000 € weiterhin gelten. Außerdem soll die Zuständigkeit des BVA ab 150.000 € gewährleistet sein.
Im übrigen befasste sich der Ausschuss noch u.a. mit dem von der Stadt Geldern geplanten Straßenunterhaltungsprogramm 2009, für das insgesamt ca.132.000 € eingeplant sind. Bei zunächst 21 von der Verwaltung als "vordringlich" eingestuften Straßen werden die Oberflächen behandelt, d.h. ausgebessert und gesplittet. Für den Fall evtl. Einsparungen bei der Ausführung sind darüber hinaus weitere Straßen in einem Eventualprogramm aufgeführt.